Rechnungswesen

Das interne und externe Rechnungswesen dient dazu, Ihnen und Dritten Einblick über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Ihres Unternehmens zu verschaffen.

Sie möchten verständliche und klare Aussagen als Basis für Ihre unternehmerischen Entscheidungen?
Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen unserer Beratung und legen dabei großen Wert auf eine sorgfältige Analyse und Planung der steuerlichen sowie bilanziellen Auswirkungen. Dabei konzentrieren wir uns nicht nur auf die Optimierung gegebener Verhältnisse, sondern auch auf die Entwicklung und Umsetzung von Gestaltungsmöglichkeiten.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie beispielweise auch bei der Einführung des beleglosen Buchens („Unternehmen online“) und beraten Sie hinsichtlich handelsrechtlicher Verpflichtungen der Offenlegung/Hinterlegung Ihres Jahresabschlusses oder der Optimierung Ihrer IT-Prozesse.


Sie wünschen Beratung?

Kontaktieren Sie uns unter 0221 40 63 32 - 0 oder per E-Mail info~steuernkoeln.com

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Die Finanzbuchhaltung ist die Säule des internen und externen Rechnungswesens. Dabei umfasst die Finanzbuchhaltung weitaus mehr als „nur“ die Verbuchung von laufenden Geschäftsvorfällen. Sie dient als Grundlage Ihrer Gewinnermittlung bzw. Ihres Jahresabschlusses und ist Ausgangsbasis für Ihr Mahnwesen sowie Ihre Kalkulationen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung Ihrer monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Finanzbuchhaltung – insbesondere mit „DATEV - Unternehmen online“ (oder als PDF)
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen verschiedenen Umfangs (inkl. Kennzahlen)
  • Debitoren-/Kreditorenverwaltung (sog. OPOS-Buchhaltung)
  • Übernahme des Zahlungsverkehrs sowie des Mahnwesens
  • Buchung der Geschäftsvorfälle Ihrer Immobilien
  • Erstellung von Planrechnungen sowie Soll-Ist-Vergleichen
  • Einrichtung oder Umstellung von Kontenplänen
  • Erstellung eines Anlagenverzeichnisses sowie Dokumentation der Entwicklung
  • Erstellung von Reports an ausländische oder inländische Muttergesellschaften

    Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung:

    • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
    • Abstimmungsarbeiten der Lohnkonten
    • Fragen des Ausweises Ihrer Personalkosten
    • Berechnung von Rückstellungen (z. B. Urlaubsrückstellung)
    • Berechnung von Sonderzahlungen und Tantiemen

    Zu unseren Basisleistungen zählen: 

    • Erstellung Ihres Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang)
    • Plausibilitätsprüfungen und –bestätigungen
    • Erstellung eines ausführlichen Erläuterungsberichts
    • Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
    • Erstellung von Kapitalkontenentwicklungen
    • Erstellung von Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
    • Unterstützung bei der Erstellung von Gesellschafterprotokollen
    • Überwachung der Buchführungs- und Prüfungspflicht Ihres Unternehmens
    • Inventurbeobachtung
    • Wechsel der Gewinnermittlungsart

      Nach § 5b EStG sind Unternehmen, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, verpflichtet, Bestandteile des Jahresabschlusses nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

      Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess:

      • Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz für Ihr Unternehmen
      • Zuordnung der einzelnen Konten in die Taxonomie der E-Bilanz
      • Prüfung der von Ihnen erstellten E-Bilanz
      • Umstellung Ihres Kontenrahmens zur besseren Einordnung der Konten in die Taxonomie der E-Bilanz
      • Proaktive Gestaltungsüberlegungen zum Umfang der zu übermittelnden Daten

        In Abhängigkeit der Größenordnung eines Unternehmens sind diese verpflichtet, die Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen oder beim Unternehmensregister zu hinterlegen.

        Unsere Beratungsleistungen hierzu umfassen:

        • Offenlegung Ihres Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger
        • Hinterlegung Ihres Jahresabschlusses beim Unternehmensregister
        • Gestaltungsüberlegungen zur Vermeidung der Publizitätspflicht
        • Überprüfung und Beratung zum Umfang der Offenlegung/Hinterlegung

        Das Controlling dient der Überwachung und Steuerung Ihrer Unternehmensentwicklung.

        Unsere Beratungsleistungen umfassen:

        • Einführung von Controllinginstrumenten
        • Überprüfung und Beratung zu bereits bestehenden Controllinginstrumenten
        • Einführung einer Kostenstellenrechnung in Ihrem Unternehmen
        • Überprüfung und Beratung einer bereits bestehenden Kostenstellenrechnung
        • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Reports
        • Ausarbeitung von Kennzahlensystemen
        • Unterstützung beim Wechsel Ihres Softwareanbieters zur Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung und/oder Lohnabrechnung
        • Begleitung bei der Umstellung Ihrer IT-Prozesse
        • Umstellung auf die digitale Finanzbuchführung mit „DATEV - Unternehmen online“  (oder als PDF)
        • Umstellung und Erweiterung von Kontenplänen
        • Inhouse-Schulungen