Ihr starker Partner beim Thema Wirtschaftsprüfung

Christine Klein, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist Ihr kompetenter Berater in allen Belangen der klassischen Wirtschaftsprüfung und bei Sonderprüfungen.

Christine Klein ist als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 1 h WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Das Mitarbeiterteam hat langjährige berufliche Erfahrungen bei großen, international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesammelt und ist mit den zunehmend anspruchsvolleren und umfangreicheren Prüfungsanforderungen bestens vertraut.


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Für die Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen nach HGB haben wir einen umfassenden, speziell auf die Bedürfnisse des Mandanten ausgerichteten Prüfungsansatz entwickelt. Unser Selbstverständnis zielt auf eine umfassende Betreuung des Mandanten im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen. Als Abschlussprüfer haben wir die Aufgabe, Abschlüsse dahingehend zu beurteilen, ob diese wesentliche Fehlaussagen oder falsche Angaben enthalten.

Prüfungsansatz
Unser Prüfungsansatz ist risikoorientiert. Im Rahmen unseres Prüfungsansatzes planen wir, ausgehend von den Kenntnissen der Geschäftstätigkeit und der vorläufigen Risikoeinschätzung, die Vorgehensweise bei der Abschlussprüfung. Diese dient  als Grundlage für die Festlegung der Prüfungsstrategie und den zeitlichen Ablauf der Prüfung. Dabei ist der intensive Dialog mit dem Mandanten Grundvoraussetzung für die effiziente Gestaltung der Prüfungshandlungen. Die Auswahl der Mitarbeiter erfolgt auf Grundlage der mandantenspezifischen Anforderungen.

Kontrollbasierte Prüfungshandlungen
Im Rahmen der Planung werden Prüfungsgebiete identifiziert, bei denen die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems das Maß an aussagebezogenen Prüfungshandlungen reduzieren kann. Dabei beurteilen wir den Aufbau, die Implementierung sowie die Funktionsfähigkeit der ausgewählten rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen unter Berücksichtigung der IT-Infrastruktur und der IT-Prozesse. Weiterhin konzentrieren wir uns auch auf die risiko- und prozessorientierte Analyse und Konzeption sowie die Überwachung von manuellen und IT-gestützten Kontrollen (IT Controls) innerhalb der Geschäftsprozesse. Aufgrund kurzer Kommunikationswege werden identifizierte Verbesserungspotenziale zeitnah mit dem Mandanten kommuniziert und diskutiert.

Aussagebezogene Prüfungshandlungen
Sofern durch kontrollbasierte Prüfungshandlungen keine hinreichende Prüfungssicherheit erlangt werden kann, stützen wir uns auf Einzelfallprüfungshandlungen. Unsere Mandanten binden wir in die Ergebnisse der Prüfung ein, damit frühzeitig auf wesentliche Auswirkungen auf Jahresabschluss und Lagebericht reagiert werden kann.

Qualität
Unser Anspruch ist es, unsere Leistungen ständig an den mandantenspezifischen Anforderungen auszurichten. Dieses Ziel erreichen wir durch ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein und Maßnahmen der Qualitätssicherung vor, während und nach der Abschlussprüfung.

Berichterstattung
Unsere Berichterstattung wird auf die Erfordernisse des Mandanten zugeschnitten. Über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus haben wir den Anspruch, für den Mandanten wesentliche Sachverhalte analytisch zu durchdringen und im Prüfungsbericht zu kommentieren. Darüber hinaus berichten wir vor dem Aufsichtsgremium über wesentliche bei der Prüfung gewonnene Erkenntnisse und fassen wesentliche bei der Prüfung festgestellte Sachverhalte in einem Managementletter zusammen. Damit verweisen wir beispielsweise auf risikobehaftete Systeme und Abläufe und zeigen Verbesserungspotenziale bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung auf. Ebenso  weisen wir auf Schwachstellen bei Rechnungslegungs- und Berichterstattungserfordernissen hin.

Sonderprüfungen werden von der Wirtschaftsprüfungspraxis zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht (z. B. jährliche Prüfung aufgrund der Makler- und Bauträgerverordnung) oder auf eigenen Wunsch eines Auftraggebers durchgeführt.

Der Gesetzgeber verlangt bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsmaßnahmen zusätzlich externe Bestätigungen als Voraussetzung für deren Umsetzung.

Hierfür erbringt die Wirtschaftsprüfungspraxis u. a. folgende Prüfungsleistungen:

GmbH-Gesetz

  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
  • Prüfung der Sonderbilanz im Rahmen der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Aktiengesetz

  • Gründungsprüfung und Nachgründungsprüfung
  • Sachkapitalerhöhungsprüfung
  • Prüfung der Sonderbilanz im Rahmen der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln

Umwandlungsgesetz

  • Verschmelzungsprüfung
  • Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung
  • Prüfung der Schlussbilanz

Due-Diligence-Arbeiten
Daneben unterstützt Sie die Wirtschaftsprüfungspraxis auch gerne mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen in Unternehmen oder in Teilbetrieben.

Financial Due Diligence
Bei der Analyse der Chancen und Risiken der finanziellen Rahmenbedingungen analysieren wir die nachhaltig erzielbaren Erträge, werten Cashflows sowie Bilanzen aus und plausibilisieren den Geschäftsplan. Aufgrund der besonderen Bedeutung von Planzahlen für den Unternehmenswert steht im Mittelpunkt der Financial Due Diligence die Analyse und Beurteilung der von der Gesellschaft vorgelegten Unternehmensplanung. Die Planungen müssen ein in sich konsistentes Bild ergeben.

Tax Due Diligence
Im Rahmen der Tax Due Diligence wird der aktuelle Steuerstatus des Unternehmens untersucht. Insbesondere die steuerlichen Risiken, die aus noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen resultieren können, stehen im Mittelpunkt unserer Aktivitäten. Die Ergebnisse können zu einer steueroptimalen Strukturierung des Unternehmenskaufs genutzt werden.

Legal Due Diligence
Hier arbeiten wir mit Ihren Rechtsberatern oder unseren Netzwerkpartnern zusammen. Die Legal Due Diligence beinhaltet die Aufnahme der internen und externen Rechtsverhältnisse des Unternehmens. Sie ergänzt die Analysen und Erkenntnisse, die durch die Financial und die Tax Due Diligence erlangt worden sind. Mittelpunkt der Legal Due Diligence bildet die Identifikation von rechtlichen Risiken, die die geplanten Unternehmensergebnisse und die Existenz des Unternehmens gefährden können. Auf Grundlage der gewonnenen Informationen wird zusätzlicher Handlungsbedarf im Rahmen der Transaktion aufgedeckt.

In Ergänzung zu unseren Kompetenzfeldern berät Sie die Kanzlei Schelp, Klein & Partner umfassend und fundiert zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

Betriebswirtschaftliche Leistungen im Überblick:

  • Erstellung von Businessplänen
  • Finanzierungs- und Liquiditätsplanung
  • Erstellung von Rentabilitätsplänen
  • Betriebliche Investitionsplanung
  • Kreditverhandlungen mit Banken
  • Konzeption und Einsatz von Controllinginstrumenten