Durchführung von Sonderprüfungen:

Sonderprüfungen werden von der Wirtschaftsprüfungspraxis zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht (z. B. jährliche Prüfung aufgrund der Makler- und Bauträgerverordnung) oder auf eigenen Wunsch eines Auftraggebers durchgeführt.

Der Gesetzgeber verlangt bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsmaßnahmen zusätzlich externe Bestätigungen als Voraussetzung für deren Umsetzung.

Hierfür erbringt die Wirtschaftsprüfungspraxis u. a. folgende Prüfungsleistungen:

GmbH-Gesetz

  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
  • Prüfung der Sonderbilanz im Rahmen der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

Aktiengesetz

  • Gründungsprüfung und Nachgründungsprüfung
  • Sachkapitalerhöhungsprüfung
  • Prüfung der Sonderbilanz im Rahmen der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln

Umwandlungsgesetz

  • Verschmelzungsprüfung
  • Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung
  • Prüfung der Schlussbilanz

Daneben unterstützt Sie die Wirtschaftsprüfungspraxis auch gerne mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen in Unternehmen oder in Teilbetriebe (Due-Diligence-Arbeiten).

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